Markgrafschaft Istrien

– Die Markgrafschaft Istrien (italienisch Marchesato d’Istria, kroatisch Markgrofovija Istra, slowenisch Mejna grofovija Istra) war eine Monarchie an der Adria, die auf dem Gebiet der Halbinsel Istrien existierte. Das 1797 an die Habsburgermonarchie gelangte Land wurde 1849 als eigenständiges Kronland eingerichtet und blieb dies bis zu seiner Auflösung 1918 im 1804 konstituierten Kaisertum Österreich bzw. von 1867 an in der Realunion Österreich-Ungarn, in der Istrien zu Cisleithanien, den im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern, gehörte. Hauptstadt der Markgrafschaft war das heute kroatische Parenzo (kroat. Poreč).

– Nach dem Zusammenbruch des französischen Kaiserreiches 1814 wurde Istrien im Königreich Illyrien Teil eines österreichischen Kronlandes. Nach der Revolution von 1848/1849 im Kaisertum Österreich wurde dieses wieder aufgelöst und die Markgrafschaft Istrien im März 1849 gegründet. Der Kaiser von Österreich war automatisch zugleich Markgraf von Istrien; dies war nun bis 1916 Franz Joseph I., dann bis 1918 Karl I. Mit dem Februarpatent von 1861, in dem Istrien ein gewählter Landtag und ein aus diesem gebildeter autonomer Landesausschuss zuerkannt wurden, erhielt auch Istrien als konstitutionelle Monarchie weitgehende innere Autonomie. Mit dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867, mit dem die föderale Doppelmonarchie Österreich-Ungarn entstand, blieb Istrien eigenständiges Kronland der so genannten österreichischen Reichshälfte, wurde aber ab 1868 zusammen mit den beiden anderen Kronländern Reichsunmittelbare Stadt Triest und der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca durch einen k.k Landeschef von Triest aus verwaltet.

– – Verwaltungsgliederung in die Markgrafschaft Istrien bis 1918:
Bezirk Capodistria mit den Gerichtsbezirken Pinguente, Pirano und Capodistria;
Bezirk Lussin mit den Gerichtsbezirken Cherso, Lussin und Veglia;
Bezirk Parenzo mit den Gerichtsbezirken Buje, Montona und Parenzo;
Bezirk Pisino mit den Gerichtsbezirke Albona ind Pisino;
Bezirk Pola mit den Gerichtsbezirken Dignano, Pola und Rovigno;
Bezirk Veglia mit gleichnamigen Gerichtsbezirk;
Bezirk Volosca-Abbazia mit den Gerichtsbezirken Castelnuovo und Volosca-Abbazia;

– Mit der Auflösung Österreich-Ungarns am 31. Oktober 1918 trat die istrische Landesregierung zurück und übergab die Macht an lokale Volkskomitees der italienischen Minderheit im westlichen Istrien. Es kam in gemischten Regionen wie Pula zu Auseinandersetzungen zwischen Italienern sowie Kroaten und Slowenen, die sich dem neu entstandenen Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen anschließen wollten. Nach dem Waffenstillstand von Villa Giusti am 3. November 1918 besetzten am 4. November Truppen der königlich italienischen Armee Istrien. Die Annexion wurde durch den Grenzvertrag von Rapallo im November 1920 bestätigt. (Quelle: wikipedia);

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