12) Kronland - Herzogtum Österreichisch-Schlesien

– 1526 gelangten die stark zersplitterten Fürstentümer Schlesiens mit Böhmen an Habsburg beziehungsweise Österreich. Ihm gegenüber erhob Brandenburg auf Grund eines 1537 geschlossenen, 1546 aber für nichtig erklärten Erbvertrages Ansprüche auf Liegnitz, Brieg, Wohlau und das 1621 in Vollstreckung der Reichsacht Georg von Brandenburg entzogene Jägerndorf. 1686 wurde Brandenburg durch die Überlassung des Kreises Schwiebus zur Äufgabe seiner Ansprüche bewogen, gab den Kreis aber 1695 gegen Geldentschädigung zurück. Nach dem auf dieser Grundlage geführten ersten schlesischen Krieg erlangte Preußen Schlesien bis zur Oppa, wohingegen Österreich Troppau, Teschen und Jägerndorf behielt, welche als Herzogtum (seit 1849 Kronland) durch einen Landespräsidenten in Troppau verwaltet wurden.

– Österreichisch-Schlesien war ein Herzogtum und österreichisches Kronland und umfasste denjenigen Teil Schlesiens, der im Breslauer Frieden von 1742 bei Österreich verblieben war. Wie das Königreich Böhmen und die Markgrafschaft Mähren, zählte auch das Herzogtum Österreichisch-Schlesien zu den Ländern der böhmischen Krone.

– Es grenzte im Norden und Westen an Preußisch-Schlesien, im Süden an Mähren und Ungarn und im Osten an Galizien, hatte eine Fläche von 5147 km“ und bestand aus zwei durch mährisches Gebiet getrennten Teilen (dem ehemaligen Troppauer und Teschener Kreis). Ursprünglich war Schlesien von den ostgermanischen Stämmen der Silinger und Lugier bewohnt. Von den wandalischen Silingern leitet sich der heutige Landesname „Schlesien“ ab. 1675 nach dem Tode des letzten Piasten wurde Schlesien eine österreichische Provinz. Nach dem ersten Schlesischen Krieg musste Kaiserin Maria Theresia im Frieden von Breslau (1742) Schlesien an König Friedrich II. von Preußen abtreten. Es folgten der zweite und der dritte schlesische Krieg, der 1763 mit dem Frieden von Hubertusburg (bei Leipzig) endete. Schlesien blieb als Provinz bei Preußen, nur ein kleines Gebiet um Troppau und Teschen verbliebt als Herzogtum Schlesien bei Österreich. Nach der Reichsverfassung vom 4. März 1849 wurden die früheren Kreise Troppau und Teschen zu einem eigenen Kronland erhoben. Das Herzogtum Schlesien bestand aus zwei getrennten Landesteilen, West-Schlesien und Ost-Schlesien. Es war das kleinste Kronland. Neben dem Herzogtum Schlesien gab es auch die preußische Provinz Schlesien im Deutschen Kaiserreich.

– Nach dem Zerfall Österreich-Ungarns am Ende des Ersten Weltkriegs konnte das deutsch besiedeltes Gebiet nicht an Deutschösterreich gelangen (und mit ihm, wie geplant, der deutschen Republik beitreten). Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Herzogtums wurden vom 22. November bis zum 3. Dezember 1918 gefasste Beschlüsse der in Troppau tagenden Landesregierung für das Sudetenland veröffentlicht. Die definitive Einrichtung der Provinz Sudetenland, die die deutsch besiedelten Teile Österreichisch-Schlesiens einbezogen hätte, wurde von tschechoslowakischen Truppen zum Jahreswechsel 1918/19 durch Besetzung des Gebietes verhindert. Das Land wurde an die Tschechoslowakei angeschlossen; der östliche Landesteil um Bielitz kam 1920 zu Polen und bildete dort den Grundstock der Woiwodschaft Schlesien. Der tschechoslowakische Teil blieb bis 1928 eine eigenständige Verwaltungseinheit (země Slezsko), dann wurde er mit Mähren zum Land Mähren-Schlesien (země Moravskoslezská) vereinigt.

– Die Verwaltungsgliederung (politische Bezirke) im Herzogtum Österreichisch-Schlesien setzte sich ab 1901 wie folgt zusammen:
Bezirke Bielitz, Freistadt in Österreich-Schlesien, Freiwaldau, Freudenthal, Friedek, Jägerndorf, Teschen, Troppau und Wagstadt; (Quelle: wikipedia);