09) Provinz - Küstenland

– Die Österreichischen Küstenlande (auch bekannt als lateinisch Litorale, italienisch Litorale Austriaco, slowenisch Avstrijska Primorska, kroatisch Austrijsko Primorje, ungarisch Tengermellék) waren seit dem 14. Jahrhundert die habsburgischen Besitzungen an der oberen Adria.

– 1849–1861 war das Österreichische Küstenland eigenes Kronland im Kaisertum Österreich, bis 1918 Österreichisch-illirisches Küstenland die zusammenfassende Bezeichnung für die drei österreichischen, nach 1867 cisleithanischen Kronländer – Markgrafschaft Istrien, Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca und Reichsunmittelbare Stadt Triest mit ihrem Gebiet.

– Die einzelnen Länder und auch einzelne Landstriche waren zu ganz unterschiedlichen Zeiten unter habsburgische Herrschaft gekommen: 1335 die Krain als Hinterland, dann 1366 bis 1476 Duino und Fiume (Rijeka) an der Adria, 1374 Istrien, 1382 Triest, 1500 die Innere Görz, 1717 Gradisca, zuletzt 1797 die Westküste von Istrien. Die Küstenlande waren bis 1849 Teil der in nachnapoleonischer Zeit geschaffenen österreichischen Verwaltungseinheit Königreich Illyrien. 1849 wurde das Küstenland formal Kronland mit Triest als Hauptstadt. Das Küstenland hatte eine Größe von etwa 8.000 km² und 1910 rund 900.000 Einwohner. Triest hatte als größter See- und Handelshafen der Donaumonarchie enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Monarchie.

– Verwaltungsgliederung (1868–1918):
– Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca:
– Markgrafschaft Istrien:
– reichsunmittelbare Stadt Triest, mit ihrem Gebiet:

– Zum Ende des Ersten Weltkriegs wurde das Küstenland Anfang November 1918 von der italienischen Armee besetzt; im Vertrag von Saint Germain (10. September 1919) wurde es Italien völkerrechtlich zugesprochen. (Quelle: wikipedia);

Die gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca wird auch Österreichisch Friaul genannt. Mit der Markgrafschaft Istrien und der Reichsunmittelbare Stadt Triest bildet sie auch das so genannte Österreichisch-illyrische Küstenland.
Politische Verwaltung und Einteilung der Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca:
Die administrative Einteilung umfasst die autonome Stadt Görz und 5 Bezirkshauptmannschaften (Görz-Land, Gradisca, Monfalcone, Sefana und Tolmein);
Politische Verwaltung und Einteilung der Markgrafschaft Istrien:
Die administrative Einteilung umfasste die politischen Bezirke: Capodistria, Lussin, Mitterburg, Parenzo, Pola, Veglia und Volosca, sowie die Reichsunmittelbare Stadt Triest (6 Stadtbezirke) und ihre Vororte samt Gebiete; (Quelle: Wikipedia);

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