01) Cisleithanien (bis 1918)

– CISLEITHANIEN (lateinisch; auch Zisleithanien, Land diesseits der Leitha) war nach Errichtung der Doppelmonarchie im Jahre 1867 eine vor allem im Beamtentum und bei Juristen gebräuchliche inoffizielle Bezeichnung für den nördlichen und westlichen Teil Österreich-Ungarns. Diesen nannten die Deutschen der Monarchie sonst einfach Österreich; die slawischen Kronländer wollten sich indessen nicht unter diesem Begriff subsumieren lassen. Bis 1915 lautete die offizielle inländische Bezeichnung für diesen Reichsteil, der nun wie der andere Reichsteil autonomer Staat war, „die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“, danach bis zum Auseinanderfallen des Staates 1918 österreichische Länder. Das östliche Gegenstück zu CISLEITHANIEN wurde TRANSLEITHANIEN genannt.

– Die Kronländer CISLEITHANIENS bis 1918 waren:

– 01) Österreichische Erblande:
Erzherzogtum Österreich unter der Enns, Erzherzogtum Österreich ob der Enns, Gefürstete Grafschaft Tirol mit dem Land Vorarlberg, Herzogtum Salzburg, Herzogtum Steiermark, Herzogtum Kärnten, Herzogtum Krain, Küstenland mit den drei Kronländern – Gefürstete Grafschaft Görz und Gradisca, Markgrafschaft Istrien und Reichsunmittelbare Stadt Triest samt Gebiet;
– 02) Länder der Böhmischen Krone:
Königreich Böhmen, Markgrafschaft Mähren und das Herzogtum Schlesien;
– 03) Königreich Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtum Krakau und den Herzogtümern Auschwitz und Zator
– 04) Herzogtum Bukowina
– 05) Königreich Dalmatien

Zeitungsausschnitt:

– CISLEITHANIEN zerfiel im Oktober / November 1918 großteils unblutig, nachdem die Sieger des Ersten Weltkriegs bereits während des Krieges auf die Auflösung Österreich-Ungarns hingearbeitet und die Vertreter der Nationalitäten CISLEITHANIENS bei der Wiedereinberufung des Reichsrats im Frühjahr 1917 Trennungsabsichten kundgetan hatten. In den abgefallenen Teilen des sich auflösenden Staates übernahmen Politiker der jeweiligen Mehrheitsnation die Regierung von den k.k. Statthaltern und den Landesausschüssen der Kronländer.
Das vom Kaiser am 27. Oktober ernannte, in Medien als Liquidationsministerium bezeichnete Kabinett Lammasch, nur mehr für das Gebiet des heutigen Österreich ohne das Burgenland zuständig, übergab seine Agenden Anfang November 1918 an den deutsch-österreichischen Staatsrat und wurde von Karl I. am 11. November 1918 in Wien förmlich enthoben. An diesem Tag verzichtete der Kaiser selbst auf jeden Anteil an den Regierungsgeschäften. Tags darauf fand im Abgeordnetenhaus am Vormittag die letzte Reichsratssitzung statt; am Nachmittag wurde das Herrenhaus von der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich, die die Republik ausrief, abgeschafft (Quelle: wikipedia);