07) Rumänien (ab 1919)

– Das Königreich Rumänien (rumänisch: Regatul României) war ein unabhängiger Staat in Südosteuropa, der von seiner Unabhängigkeit 1881 bis zur Ausrufung der Volksrepublik Rumänien 1947 existierte. Das Königreich war der Nachfolgestaat des rumänischen Fürstentums. Nach dem Ersten Weltkrieg kamen die Gebiete Bessarabien, Bukowina und Transsylvanien noch zum Königreich, daher auch die Bezeichnung Großrumänien.

– Die Rumänen Siebenbürgens sprachen sich am 1. Dezember 1918 in den „Karlsburger Beschlüssen“ (Alba Iulia) für die Vereinigung mit Rumänien aus.[5] Die Deutschen Siebenbürgens unterstützten diesen Beschluss am 15. Dezember 1918 in Mediaș, während die Ungarn sich am 22. Dezember 1918 in Klausenburg dagegen aussprachen. Nach dem Ende der Kampfhandlungen mit den Mittelmächten besetzen rumänische Truppen siebenbürgische Gebiete. Im April 1919 kam es zum Ungarisch-Rumänischen Krieg um mehrheitlich rumänisch besiedelte Gebiete, der im August 1919 mit der Besetzung Budapests und dem Ende der Räterepublik Ungarn unter Béla Kun endete. Mit dieser militärischen Position profitierte Rumänien auf der Pariser Friedenskonferenz von einer günstigen militärisch-politischen Konjunktur: Weil das österreichisch-ungarische und das russische Reich verschwunden waren, konnte Rumänien in den Friedensverhandlungen umfassende territoriale Forderungen erheben, nämlich jene Gebiete fordern, wo es eine absolute rumänische Bevölkerungsmehrheit gab. Jedoch wurden Rumänien auch Gebiete zuerkannt, die mehrheitlich von Ungarn bewohnt waren wie das Szeklerland und zahlreiche Grenzorte im Norden und Nordwesten. Regierungsgremien, die in Siebenbürgen, Bessarabien und in der Bukowina gebildet wurden, entschieden sich für die Vereinigung mit Rumänien, was im Vertrag von Trianon 1920 bestätigt wurde.

– Laut der rumänischen Volkszählung im Jahr 1930 hatte Rumänien 18.057.028 Einwohner, davon machten Rumänen mit 71,9 % den größten Teil der Bevölkerung aus. Ethnische Minderheiten bildeten 28,1 % der Bevölkerung. Nach der Unabhängigkeit wurde das rumänische Altreich in 33 Landkreise unterteilt. Nach dem Ersten Weltkrieg, als Folge der Wiedervereinigung und mit dem Verwaltungsrecht von 1925 wurde das Königreich in 71 Landkreise, 489 Stadtteile (plăși) und 8879 Gemeinden unterteilt. Im Jahr 1938 verkündete Karl II. von Rumänien eine neue Verfassung, dadurch veränderte sich die administrative Gliederung des Königreichs bis 1947 erneut in zehn ținuturi (Länder).

– In dem neuen „Großrumänien“ waren nur drei Viertel der Bevölkerung ethnische Rumänen. In Siebenbürgen, im Banat, in der Bukowina, in Bessarabien und in der Dobrudscha lebten zahlreiche Minderheiten. Die meisten der Regierungen in den Zwischenkriegsjahren bewahrten zwar die Form, nicht aber die Substanz einer liberalen konstitutionellen Monarchie. Die Verfassung von 1923 gab dem König die Macht, das Parlament aufzulösen und nach Gutdünken Wahlen anzusetzen; als Konsequenz gab es zwischen 1930 und 1940 über 25 verschiedene Regierungen. Die nationale liberale Partei, die in den Jahren unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg dominierte, wurde immer nationalistischer und wurde 1927 durch die nationale Bauernpartei an der Macht abgelöst.

– Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges versuchte Rumänien zunächst, neutral zu bleiben. Am 13. April 1939 hatten sich Frankreich und Großbritannien zur Sicherung der Unabhängigkeit Rumäniens verpflichtet, aber die Verhandlungen über eine ähnliche Garantie durch die Sowjetunion wurden abgebrochen, nachdem Rumänien eine Präsenz der Roten Armee auf seinem Territorium abgelehnt hatte. Am 23. August unterzeichneten die Außenminister der Sowjetunion und des Deutschen Reichs Wjatscheslaw Molotow und Joachim von Ribbentrop den deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakt, in dessen geheimen Zusatzprotokoll Bessarabien der sowjetischen Einflusssphäre zugeschlagen wurde. Acht Tage später marschierte Deutschland in Polen ein, und Rumänien gewährte Mitgliedern der Regierung Polens (siehe Polnische Exilregierung) Zuflucht.

– Am 26. Juni 1940, einen Tag nach Inkrafttreten des Waffenstillstands von Compiègne, setzte die Sowjetunion Rumänien ein Ultimatum, mit dem dieses aufgefordert wurde, seine Truppen und Administration aus Bessarabien, der nördlichen Bukowina und dem Herza-Gebiet abzuziehen, andernfalls würde die UdSSR mit der militärischen Invasion beginnen. Dieser Zug wurde durch das geheime Zusatzprotokoll des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspakts ermöglicht. Sowohl Deutschland als auch Italien waren bereits am 24. Juni über das Ultimatum informiert worden, hatten aber weder Rumänien hierüber informiert, noch waren sie zur Hilfestellung bereit. Rumänien stimmte den Bedingungen zu, um eine bewaffnete Auseinandersetzung zu vermeiden. Die sowjetische Besetzung begann am 28. Juni und wurde durch das Ausrufen der Moldauischen Sozialistischen Sowjetrepublik am 2. August abgeschlossen. Am 30. August wurde Rumänien von Deutschland und Italien durch den Zweiten Wiener Schiedsspruch dazu gezwungen, eine Hälfte Siebenbürgens (Nordsiebenbürgen) an Ungarn zurückzugeben (Südsiebenbürgen blieb rumänisch). Am 7. September musste unter dem Vertrag von Craiova der südliche Teil der Dobrudscha (im Rumänischen Cadrilater genannt) an Bulgarien zurückgegeben werden. Diese territorialen Verluste erschütterten die Fundamente von Carols Macht. Die von Ion Gigurtu am 4. Juli 1940 gebildete Regierung war die erste, der ein Minister der Eisernen Garde angehörte, namentlich der Antisemit Horia Sima, der nach Codreanus Tod der nominelle Führer der Bewegung geworden war. Am 23. November trat Rumänien dem Dreimächtepakt bei und erlaubte Deutschland, Truppen auf seinem Gebiet zu stationieren. Einheiten der Wehrmacht überschritten am 8. Oktober 1940 die rumänische Grenze und begannen mit der Ausbildung der rumänischen Armee. Im April 1941 nahm ein deutsches Armeekorps von rumänischem Gebiet aus am Balkanfeldzug teil.

– Als die Front 1944 rumänisches Gebiet erreichte, führte König Mihai, bis dahin hauptsächlich eine Repräsentationsfigur, am 23. August 1944 mit Unterstützung oppositioneller Politiker aus dem Mitte-Links-Spektrum und der Armee erfolgreich einen Staatsstreich durch, womit er die Diktatur Antonescus beendete, die Verfassung von 1923 teilweise wieder in Kraft setzte und einen Seitenwechsel Rumäniens auf die Seite der Alliierten herbeiführte. Die neue bürgerliche Regierung Rumäniens wurde von Premierminister Nicolae Rădescu geführt. Im Kampf gegen Deutschland erlitt Rumänien weitere heftige Verluste in Siebenbürgen, Ungarn und der Tschechoslowakei.

– Die erste Regierung unter Groza beschloss im März 1945 eine Landreform mit weitreichenden Enteignungen von Feldbesitz, Häusern, Großvieh, landwirtschaftlichen Maschinen und Gerät. Auch wurde Frauen das Wahlrecht gewährt. Gleichzeitig brachte sie aber auch den Beginn der sowjetischen und kommunistischen Vorherrschaft in Rumänien. König Mihai dankte unter Druck am 30. Dezember 1947 ab und ging ins Exil. Die Rumänische Volksrepublik wurde ausgerufen und am 13. April 1948 durch eine Verfassung gegründet.

Obwohl rumänische Verbände nun unter sowjetischem Kommando kämpften, betrachteten die Sowjets Rumänien als besetztes Territorium und stationierten Truppen im ganzen Land. Die Alliierten Westmächte erkannten diesen Status in der Konferenz von Jalta an. Die Pariser Friedenskonferenz 1946 verweigerte Rumänien den Rang eines Mitalliierten. Das Territorium Rumäniens verkleinerte sich verglichen mit seiner Ausdehnung vor dem Zweiten Weltkrieg deutlich. Zwar wurde der Wiener Schiedsspruch revidiert und Nordsiebenbürgen wieder unter rumänische Verwaltung gestellt, jedoch mussten Bessarabien und die Nordbukowina an die Sowjetunion zurückgegeben werden. (Quelle: wikipedia);