03) Österreich (ab 1919)

– 1) Deutschösterreich (1918–1919):
– Deutschösterreich, auch Deutsch-Österreich, bezeichnete in der Österreichisch-Ungarischen Monarchie die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete der österreichischen Länder (Cisleithanien). Die Bezeichnung steht ebenso für den 1918 gegründeten Staat, der sich bald in Republik Österreich umbenennen musste. Die deutschsprachigen Abgeordneten des letzten Reichsrats der Monarchie waren am 21. Oktober 1918 als provisorische Nationalversammlung der deutschen Abgeordneten in Wien zusammengetreten. In den folgenden Tagen löste sich die Habsburger Doppelmonarchie de facto auf. Am 30. Oktober 1918 wählten die deutschen Abgeordneten den Staatsrat als Exekutivausschuss, der die Staatsregierung Renner I für das von der Versammlung vertretene deutsche Sprachgebiet berief.

– In den am 3. November 1918 von Exponenten der alten Ordnung geschlossenen Waffenstillstand von Villa Giusti wollten sich die Repräsentanten Deutschösterreichs nicht hineinziehen lassen und enthielten sich jeglicher Mitwirkung oder Kenntnisnahme. Am 12. November 1918, dem Tag nach der Verzichtserklärung des Kaisers und der Enthebung seiner letzten Regierung, riefen sie auf Grund eines Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung vom 11. November die deutschösterreichische Republik aus und beschlossen das Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich.[1] Sie bezeichneten den neuen Staat als demokratische Republik (Art. 1), die gemäß Art. 2 Bestandteil der Deutschen Republik sein sollte.

– Die beiden Artikel lauteten:
– Artikel 1 – Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.
– Artikel 2 – Deutschösterreich ist ein Bestandteil der Deutschen Republik. Besondere Gesetze regeln die Teilnahme Deutschösterreichs an der Gesetzgebung und Verwaltung der Deutschen Republik sowie die Ausdehnung des Geltungsbereiches von Gesetzen und Einrichtungen der Deutschen Republik auf Deutschösterreich.

– Artikel 2 erwies sich bereits im Frühjahr 1919 als politisch irreal. Abweichend von dem am 12. November 1918 gefassten Beschluss musste Deutschösterreich am 10. September 1919 im Vertrag von Saint-Germain dem von den Siegermächten geforderten Staatsnamen Republik Österreich und voller Souveränität gegenüber der deutschen Republik zustimmen, anders wäre kein Vertrag zustande gekommen. Diese Änderungen wurden von der Konstituierenden Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Staatsform vom 21. Oktober 1919 beschlossen. Im Gesetz wurde auch festgelegt, dass Deutschösterreich unter dem Namen „Republik Österreich“ kein Rechtsnachfolger des ehemaligen kaiserlichen Österreich ist.

– Nach dem Krieg sprach man von Restösterreich für das deutlich verkleinerte Gebiet auch derjenigen Gebiete, die schon vor 1918 als „Österreich“ im engeren Sinne bezeichnet wurden, also den Habsburgischen Erblanden ohne der Böhmischen Krone. Das umfasste Nieder- und Oberösterreich (mit Wien: das eigentliche Kernherzogtum Österreich), Innerösterreich (Steiermark und Kärnten, die Krain war unstrittig hauptsächlich slowenisch/italienisch), Tirol mit Vorarlberg, sowie Salzburg (erst 1803 an Österreich). Insbesondere die Grenzgebiete Böhmens zum Deutschen Reich waren besonders strittig.

– Die Provisorische Nationalversammlung erhob Anspruch auf „die Gebietshoheit über das geschlossene Siedlungsgebiet der Deutschen innerhalb der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder“ (also im ganzen „österreichischen“ Landesteil Cisleithanien der Doppelmonarchie ab 1867). Diese proklamierte Republik umfasste 118.311 km² und 10,37 Mio. Einwohner, bestehend aus:
– Niederösterreich (und dem südmährischen Kreis Znaim)
– Oberösterreich (und dem deutschen Südböhmen um Krumau)
– Steiermark (inklusive Marburg an der Drau, jedoch ohne die slowenische Untersteiermark)
– Kärnten (inklusive das mehrheitlich slowenisch besiedelte Südkärnten sowie das dreisprachige Kanaltal)
– Tirol (mit Deutsch-Südtirol, jedoch ohne Welschtirol)
– Vorarlberg
– Salzburg
– Provinz Deutschböhmen (mit den Städten Eger, Karlsbad, Aussig und Reichenberg)
– rovinz Sudetenland (Nordost-Böhmen, Nord-Mähren sowie Österreichisch-Schlesien)
– die „Einschlussgebiete“ Iglau, Olmütz und Brünn (Sprachinseln mehrheitlich deutscher Städte in tschechischem Gebiet)
Auf Deutsch-Westungarn (später Burgenland) wurde im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker politisch, nicht aber rechtlich Anspruch erhoben. Der rechtliche Anspruch Österreichs entstand erst im Oktober 1919 mit dem Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye und wurde 1921 weitgehend eingelöst.

– Es stellte sich bereits im Frühjahr 1919 heraus, dass das Staatskonzept Deutschösterreichs nicht realisierbar war. Es gelang dem neuen Staat nicht, all jene Gebiete des früheren kaiserlichen Österreich mit einer deutschen Bevölkerungsmehrheit in einem Staatsverband zusammenzufassen, auf die er Anspruch erhob. Südtirol, bereits seit dem 3. November 1918 italienisch besetzt, wurde schließlich von Italien formell annektiert; die mehrheitlich deutsch besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens waren von der Tschechoslowakei besetzt worden und fielen letztendlich ihr zu. Auch der Zusammenschluss mit der Weimarer Republik, der unter anderem unter Berufung auf das von US-Präsident Woodrow Wilson formulierte Selbstbestimmungsrecht der Völker angestrebt wurde, konnte nicht realisiert werden.

– Am 10. September 1919 unterzeichnete Staatskanzler Renner den Vertrag von Saint-Germain, der als „Diktat der Siegermächte“ bezeichnet wurde (vgl. Pariser Vorortverträge) und die größtenteils bereits erfolgte Auflösung der österreichischen Reichshälfte juristisch regelte. Mit der Ratifizierung des Vertrages durch die Nationalversammlung am 21. Oktober wurde der Name des Landes gemäß den Vertragsbestimmungen von Staat Deutschösterreich auf Republik Österreich geändert.

– 2) Erste Republik (1918–1933):
– Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.

– Am 21. Oktober 1919, als der Friedensvertrag in Kraft trat, wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen, in dem unter anderem Wien als eigenes Bundesland definiert wird. (Das B-VG gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbstständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, eine Volksabstimmung durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied.

– Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren. In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten, war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan eigenmächtig Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten in von Historikern teilweise als Österreichischer Bürgerkrieg bezeichneten gewaltsamen Zusammenstößen ihren Höhepunkt. Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat). Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet), mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.
Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg. Hatte Adolf Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Deutschen Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Unternehmen Otto) statt.

– Teil des Deutschen Reiches (1938–1945):
– Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 14. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch das „Ostmarkgesetz“ zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden: So wurde das zunächst Land Österreich genannte Gebiet kurz darauf als Ostmark und ab 1942 schließlich als Alpen- und Donau-Reichsgaue bezeichnet. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien). Der Zweite Weltkrieg in Europa endete schließlich mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945.

– Nachkriegszeit und Zweite Republik:
– Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat die provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem USIA genannten Konzern zusammengefasst, was gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war.

– Mit der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch Leopold Figl für die Bundesregierung Raab I und durch Vertreter der vier Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik am 27. Juli 1955 ihre volle Souveränität. Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die immerwährende Neutralität Österreichs; dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag.

– Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973/74 sowie 1991/92 Mitglied des Sicherheitsrates (siehe: Österreich in den Vereinten Nationen). Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergie-Organisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009 / 2010 wurde Österreich wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt. Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zur österreichischen Reichshälfte gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert worden war, brachte Österreich in den 1960er Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut. Der Zerfall des Ostblocks 1989/90 ließ den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hatte.

– Gegenwart:
– Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/90 liegt Österreich nicht mehr an der Ostgrenze des kapitalistisch ausgerichteten Europas. Österreich wurde einer der stärksten Investoren in den Reformländern. (Quelle: wikipedia);