05) Polen (ab 1919)

– Als Zweite Polnische Republik wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Formell begann die Zeit der Zweiten Polnischen Republik am 11. November 1918 auf dem Gebiet Kongresspolens beziehungsweise des Königreichs Polen.

– Am 7. Oktober 1918 proklamierte der Regentschaftsrat in Warschau einen unabhängigen polnischen Staat und übernahm fünf Tage später die Befehlsgewalt über die Armee. Bereits im November 1918 hatte der aus der Magdeburger Haft entlassene Józef Piłsudski in Warschau als „vorläufiges Staatsoberhaupt“ die Macht übernommen. Die Entlassung war auf Bitten der Polen geschehen, welche auf Grund der schlechten Lebensbedingungen einen Aufstand in Polen befürchteten. Ein solcher hätte die deutschen Truppen im Osten abgetrennt, so dass die Verhinderung des Aufstands ebenso im Interesse Deutschlands war. Piłsudski ließ am 26. Januar 1919 den Verfassunggebenden Sejm wählen, der eine demokratische Verfassung ausarbeiten und verabschieden sollte. Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde Polen 1919 eine international anerkannte und unabhängige Republik.

– Die Grenze im Westen war durch den Vertrag von Versailles bestimmt, im Osten war diese jedoch ungeklärt und umstritten. Im Polnisch-Ukrainischen Krieg (1918–1919) konnte Polen Gebietsgewinne verzeichnen. 1919 begann der Polnisch-Sowjetische Krieg mit Kämpfen um die Stadt Wilna (heute litauisch Vilnius). Am 21. April 1920 erkannte Polen die Ukrainische Volksrepublik unter Symon Petljura an. Damit verbunden war die Idee, einen Verbündeten und Pufferstaat gegen Russland zu haben. In einem Zusatzabkommen verzichtete die Ukraine zugunsten Polens auf Ostgalizien und Wolhynien. 1921 endete der Krieg mit dem Frieden von Riga. Polen hatte sein Hauptziel, die Wiedereingliederung der ukrainischen Gebiete bzw. Gründung einer ukrainischen Republik, nicht erreicht. Wilna, die historische Hauptstadt Litauens, allerdings mit mehrheitlich polnischer und jüdischer Bevölkerung, kam zusammen mit der kurzlebigen Republik Mittellitauen zu Polen. Am 17. März 1921 nahm der Sejm die neue Verfassung Polens an. Diese sah zwei parlamentarische Kammern vor, dabei sollte der Sejm mit 444 Abgeordneten die eigentliche Macht ausüben, der Senat als Kontrollinstanz mit Einspruchsrecht fungieren.

– Verwaltungsgliederung der Zweiten Polnischen Republik und folgende Veränderungen in den Jahren 1918 – 1939:

01) Verwaltungseinheiten erstellen:

– Im Moment der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1918 stieß die polnische Verwaltung auf einige Probleme. Abgesehen von den Zentralbehörden im Königreich Polen und Galizien gab es in anderen Gebieten des Landes nur Powiate. Der erste Schritt war die Schaffung von Zwischeneinheiten (Woiwodschaften). Aufgrund unterschiedlicher Umstände (z.B. des bestehenden Trennungsgesetzes) wurde beschlossen, die ehemaligen Trennwände als Grenzen der Provinzen zu erhalten.
– Unter dem vorläufige Beschluss vom 2. August 1919 (der bis 1937 bestand ) wurden aus den zehn Gouvernements des Königreichs Polen (zusammen mit den Westgebieten des Grodno-Gouvernements), am 14. August 1919 fünf Provinzen geschaffen: Białystok, Kielce, Lublin, Łódź und Warschau. In Warschau wurde eine eigene Woiwodschaft gegründet. Diese Woiwodschaften wurden als zentrale Woiwodschaften eingestuft.
– Aus den ehemaligen preußischen Gebieten wurden am 12. August 1919 die Woiwodschaften Poznań (das Gebiet des Großherzogtums Poznań und ein Teil der Bezirke Namysłów und Syców ) und Pommern (das Gebiet Westpreußen und Działdowo aus Ostpreußen ) geschaffen.
– Die Woiwodschaft Śląskie wurde auf der Grundlage des Gesetzes vom 15. Juli 1920 gegründet. Es bestand aus dem polnischen Teil des ehemaligen oberpreußischen Oberschlesien und dem polnischen Teil des ehemaligen österreichischen Herzogtums Cieszyn. Als einzige in Polen verfügte die Woiwodschaft Śląskie über eine große Autonomie im Bereich der Verwaltung und Gesetzgebung. Die Verwaltung der Woiwodschaft Schlesien wurde durch die Verordnung des schlesischen Woiwods vom 17. Juni 1922 über das Woiwodschaftsgebiet Śląskie festgelegt. Die Woiwodschaften Posen, Pommern und Schlesien wurden als westliche Woiwodschaften klassifiziert.
– Mit dem Gesetz vom 3. Dezember 1920 wurde das Verwaltungssystem von Galizien mit dem der ehemaligen russischen Teilung verbunden, wodurch am 23. Dezember 1920 die Woiwodschaften Krakau, Lemberg, Stanisławów und Tarnopol geschaffen wurden. Diese Woiwodschaften wurden als südliche Woiwodschaften klassifiziert.
– Gemäß dem Gesetz vom 4. Februar 1921 in Zabuż wurden am 19. Februar 1921 die Woiwodschaften Wolhynien, Polesie und Nowogródek gegründet. Das letzte Gebiet des neuen Polen, das den Status der Provinz erhielt, war das Land Vilnius, das erst am 20. Januar 1926 die Provinz Vilnius in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 22. Dezember 1925 schuf. Diese Woiwodschaften wurden als östliche Woiwodschaften klassifiziert.
– Die Gesamtzahl der Woiwodschaften im Jahre 1925 betrug 17 (16 + mit Warschau), und die Zahl der Poiviats betrug 281. Im Jahr 1928 gab es 276 Poviats, 641 Städte, 12.639 Landgemeinden und 2691 Hofgebiete.

02) Eigenschaften:

– Die Hauptstädte der Woiwodschaften waren gewöhnlich Großstädte (Warschau, Krakau, Posen), obwohl es sich in einigen Fällen auch mur um mittelgroße Städte (Luzk, Kielce) und sogar um kleine Städte (Nowogródek) handelte. Der Sitz der Powiats war sehr unterschiedlich in Bezug auf die Größe. Einige von ihnen hatten eine größere Einwohnerzahl als die Hauptstädte der Woiwodschaften (Częstochowa, Radom, Gdynia und ab 1938 nach dem Beitritt zur pommerschen Provinz auch Bydgoszcz), andere waren Kleinstädte, sogar Dörfer (Janów Podlaski oder Stopnica). Die bestehende Verwaltungsabteilung wurde kritisiert.
– In den 1920er Jahren wurden Anstrengungen unternommen, um eine Verwaltungsreform einzuführen, die die Spuren der Annexionssperren ausradieren sollte. Postuliert, unter anderem die Teilung Polens in fünf oder sechs Provinzen, aber solche extremen Projekte haben keine breitere Anerkennung erfahren. Jedoch wurde die Wiederherstellung polnischer Namen für Orte unterstützt, deren Namen entweder germanisiert oder russifiziert wurden (dies galt nicht für die Gebiete des ehemaligen Kongresspolens, wo die Namen des Aleksandrów oder Konstantynów Zaren erhalten blieben).

03) Administrative Änderungen:

– Am 1. April 1932 wurden die Poiwiats massiv liquidiert. Die 21 kleinsten oder schwächsten Kreise wurden abgeschafft, hauptsächlich in den Provinzen Posen und Krakau. Zur gleichen Zeit begannen in den größten Städten die Poiwiaten zu erscheinen. Insgesamt wurden 20 Städte (einschließlich Gdynia im Jahre 1929 ) von den umliegenden Bezirken ausgeschlossen und in den Rang eines getrennten Bezirks erhoben. Zwei Powiate – Sarneński (1930) und Turczański (1931) – veränderten die Woiwodschaft.
– Am Ende der Zwischenkriegszeit entstand ein Projekt zur Verringerung der Anzahl der Woiwodschaften, nämlich die Auflösung der Woiwodschaften Kielce, Białystok, Nowogródek, Tarnopol und Stanisławów. Es wurde ein Projekt zur Schaffung einer neuen Sandomierz-Provinz ins Leben gerufen, die hauptsächlich das Gebiet der zentralen Schwerindustrie abdeckt.
– Die Bemühungen, die noch bestehenden Ungleichgewichte zwischen den Banken auszugleichen, und der Wunsch, die Verwaltung der wirtschaftlich ambitionierten Regionen zu verbessern, waren die Ursache für zwei Veränderungen in den Jahren 1938 und 1939, die hauptsächlich den Wechsel zwischen den benachbarten Woiwodschaften umfassten. Die Aufteilung des Landes in Gemeinden und Cluster wurde ebenfalls durchgeführt. Im Oktober 1938 wurde Zaolzie der Tschechoslowakischen Republik einverleibt, im November dann noch Teile von Spisz, Orawa, Czadecka, Poprad und die Quelle von Udawa.

– Woiwodschaften (Województwo) (1921):

– das ehemaliges Königreich Polen (zentrale Woiwodschaften) gliederte sich 1921 in die Woiwodschaften:
Województwo białostockie (Bialystok), kieleckie (Kielce), lubelskie (Lublin), łódzkie (Lodz), warszawskie (Warschau) und Miasto stołeczne Warszawa (Hauptstadt Warschau).
– das östliches Grenzland (östliche Woiwodschaften) gliederte sich 1921 in die Woiwodschaften:
Województwo nowogródzkie (Nowogródek), poleskie (Polesien), wołyńskie (Wolhynien) und wileńskie (Vilnius).
– Galicja (südliche Woiwodschaften) gliederte sich 1921 in die Woiwodschaften:
Województwo krakowskie (Krakow), lwowskie (Lwow), stanisławowskie (Stanislawow) und tarnopolskie (Tarnopol).
– Ehemalige preußische Teilung (Westliche Woiwodschaften) gliederte sich 1921 in die Woiwodschaften:
Województwo poznańskie (Poznan) und pomorskie (Pommern).
– die ehemaligen deutschen und österreichischen Ländereien gliederte sich 1921 in die Woiwodschaft:
Województwo śląskie (Schlesien).

– Ab dem 1. April 1939 bestand die Zweite Polnische Republik aus 16 Woiwodschaften mit 264 Powiaten:
Województwo białostockie, kieleckie, krakowskie, lubelskie, lwowskie, łódzkie, nowogródzkie, poleskie, pomorskie, poznańskie, stanisławowskie, śląskie, tarnopolskie, warszawskie, miasto stołeczne Warszawa, wileńskie, wołyńskie. (Quelle: wikipedia);