Bezirk Horšovský Týn / Bischofteinitz

– Der Bezirk Horšovský Týn (Bischofteinitz) war in die Gerichtsbezirke Bischofteinitz (Horšovký Týn) [1938 bis 1945: aufgeteilt zwischen Landkreis Bischofteinitz und Gerichtsbezirk Taus im politischen Bezirk Taus (Domažlice)], Hostau (Hostouň) [1938 bis 1945: zum Landkreis Bischofteinitz] und Ronsperg (Poběšovice) [1938 bis 1945: aufgeteilt zwischen Landkreis Bischofteinitz und Landkreis Markt Eisenstein im Land Bayern] unterteilt.

– Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint-Germain wurde der Gerichtsbezirk Bischofteinitz zur Gänze Teil der neugegründeten Tschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach dem Münchner Abkommen wurde das Gebiet Teil des Landkreises Bischofteinitz bzw. des Gaues Sudetenland.

– In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts (1960) war das Gebiet Teil des Bezirkes Domažlice (Taus) zu dem das Gebiet des ehemaligen Gerichtsbezirks bis heute gehört. Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. dem Plzeňský kraj wahrgenommen, zu dem das Gebiet um Horšovský Týn seit Beginn des 21. Jahrhunderts (2002) mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.

Siehe auch Bezirk Domažlice (Taus); (Quelle: wikipedia);

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