04) Bosnien und Herzegowina
– Bosnien-Herzegowina und Sandschak Novibazar: Bosnien (serbisch und türkisch Bosna), die ehemalige nordwestlichste Provinz der europäischen Türkei, bildete ein Wilajet, zu dem außer dem eigentlichen Bosnien auch die Krajina, die Herzegowina und das Sandschak Novipasar gehörten. Dieselben Gebiete umfassen die 1878 von Österreich-Ungarn „Okkupierten Provinzen Bosnien und Herzegowina„. Ihr Areal beträgt ohne Novipasar 51.027 km². Um 1910 betrug die Gesamtbevölkerung 1.931.802 Personen.
– Die staatsrechtliche Stellung Bosniens beruht auf den Bestimmungen des Berliner Kongresses vom Jahre 1878, kraft deren Österreich-Ungarn das Recht erhielt, Bosnien und die Herzegowina militärisch zu besetzen und zu verwalten, wie auch das Sandschak Novipasar zu besetzen. In der nachträglich am 21. April 1879 in Konstantinopel abgeschlossenen Konvention erkannte Österreich-Ungarn die Souveränitätsrechte des Sultans ausdrücklich an und sicherte namentlich den Moslems Religionsfreiheit zu, Landeshauptstadt ist Sarajevo. Die Landesregierung (mit politisch-administrativer, finanzieller, judizieller u. Bauabteilung) untersteht dem k. u. k. Reichsfinanzminister in Wien, der seinerseits der österreichischen und ungarischen Delegation verantwortlich ist. Als Verwaltungs- und Justizbehörden fungieren die erwähnten 6 Kreis- und 53 Bezirksämter;
– Politische Verwaltung und Einteilung: Kreise Banja Luka (10 Bezirke), Bihač (6 Bezirke), Mostar (Herzegowina, 10 Bezirke), Sarajevo (8 Bezirke), Travnik (9 Bezirke) und Tuzla (10 Bezirke); (Quelle: wikipedia);