02) Region Morava / Mähren

– Mit der Gründung der Tschechoslowakei am 28. Oktober 1918 wurde Mähren Teil des neuen Staates, der sich einerseits als Nachfolgestaat des Königreiches Böhmen mit seinen Nebenländern verstand, andererseits auch die Idee des Tschechoslowakismus in die Wiege gelegt bekommen hatte. In seinen Grenzgebieten gab es jedoch seitens der deutschsprachigen Bevölkerung zunächst Bestrebungen, diese Landstriche von der Tschechoslowakei abzutrennen und den benachbarten Staaten, d. h. dem Deutschen Reich und der Republik Österreich (Deutschösterreich) anzugliedern. Alle diese Gebiete, so auch die von Deutschmährern besiedelten südmährischen Gebiete, wurden jedoch schnell von tschechoslowakischen Truppen besetzt.

– In der Tschechoslowakischen Republik behielt Mähren seine Stellung als Land. Den westlichen Teil der Tschechoslowakei bildeten die mehrheitlich tschechisch besiedelten Länder Böhmen und Mähren, deren Grenzgebiete jedoch einen hohen Anteil von Deutschböhmen und Deutschmährern aufwiesen, sowie das mehrheitlich von deutschsprachiger Bevölkerung besiedelte Land Mährisch-Schlesien. Das Gebiet des letztgenannten, relativ kleinen Landes entsprach dem Großteil des ehemaligen Österreichisch-Schlesiens. Mährisch-Schlesien, in dem auch viele ethnische Tschechen und Polen lebten, wurde nach einigen Jahren in die mährische Landesverwaltung eingegliedert. Die deutschsprachige Bevölkerung Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens sowie der Slowakei erhielt, wie auch die meisten anderen nicht zum offiziell proklamierten tschechoslowakischen Volk gehörenden Einwohner, die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit.

– In der Zeit des Nationalsozialismus gingen am 1. Oktober 1938 auf Grund des zu Lasten der Tschechoslowakei geschlossenen Münchner Abkommens überwiegend deutsch besiedelte Gebiete in Nord- und Südmähren an das Deutsche Reich über und wurden bis zum 10. Oktober militärisch besetzt. Diese Gebiete wurden damals (und werden in der Literatur außerhalb Tschechiens vielfach auch heute) zusammen mit den deutsch besiedelten Randgebieten Böhmens unter dem Begriff Sudetenland subsumiert. Die restlichen, ganz überwiegend von Tschechen besiedelten Gebiete Böhmens und Mährens wurden am 15. März 1939 von der deutschen Wehrmacht besetzt und von Nazi-Deutschland zum Protektorat Böhmen und Mähren erklärt.

– Am 14. April 1939 wurde das nordmährische Annexionsgebiet dem neu gebildeten Reichsgau Sudetenland zugeteilt. Das südmährische Gebiet wurde dem Reichsgau Niederdonau, dem vormaligen Niederösterreich, zugeschlagen. Im Nordosten des tschechoslowakischen Landes Mähren-Schlesien wurde 1938 ein kleiner, historisch zu Österreichisch-Schlesien gehörender Gebietsteil (Olsagebiet) Polen angeschlossen, nach dessen Besetzung im Herbst 1939 dann dem deutschen Oberschlesien. Die so genannten Sudetendeutschen bzw. Deutschmährer waren seit 1938 deutsche Staatsbürger durch Sammeleinbürgerung. und hatten in der Wehrmacht zu dienen; 1945 diente unter anderem dies als Argument für ihre Vertreibung.

– Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges am 8. Mai 1945 kamen die durch das Münchener Abkommen von 1938 an das Deutsche Reich (bzw. 1938 an Polen und dann 1939 an das Deutsche Reich) gelangten Territorien wieder zur Tschechoslowakei zurück. In der Tschechischen Republik, zu der es heute gehört, ist Mähren eine historische Landschaft, stellt seit dem Jahr 1949 somit keine eigene Verwaltungseinheit mehr dar.

– Die Gebiete der heutigen tschechischen Okresy (diese wurden jedoch formell aufgelöst) bzw. Kraje spiegeln nur teilweise die Gebiete der historischen Länder wider. Einige Bezirke umfassen aus historischer Sicht sowohl mährische als auch schlesische Gebiete oder vielfach mährische und böhmische Gebiete. Das historische Mähren ist heute auf folgende Bezirke verteilt (vom Westen nach Osten und vom Norden nach Süden): Ostteil des Bezirkes Pardubice, Südostteil des Südböhmischen Bezirkes, die Osthälfte des Bezirkes Vysočina, der gesamte Südmährische Bezirk, Mehrheit des Olmützer Bezirkes, Teile des Mährisch-Schlesischen Bezirkes sowie der gesamte Bezirk Zlín.

– Seit dem 1. Januar 1993 ist Mähren integraler Bestandteil der Tschechischen Republik, eines der zwei Nachfolgestaaten der Tschechoslowakischen Föderativen Republik, die zum Jahresende 1992 einvernehmlich und völkerrechtsverbindlich aufgelöst wurde. (Quelle: wikipedia);