01) Region Čechy / Böhmen

– Böhmen – Allgemeine Information:
Von 1919 bis 1938 war Böhmen Teil der Tschechoslowakei (CSR). Von 1938 bis 1945 gehörte es zum »Dritten Reich« (Deutschland). Ab 1945 bis 1992 war Böhmen Teil der Tschechoslowakei (CSR. bzw. CSSR bzw. CSFR) und gehört seit 1993 zu Tschechien.

– Politische Struktur 1918 – 1938:
Die Anzahl und Grenzen der politischen Bezirke und Gerichtsbezirke änderten sich im Laufe der Zeit öfter, auch wenn der Name meist gleich blieb. Insgesamt blieb dieses neue Verwaltungs- und Justizsystem jedoch mehr oder weniger gleich bis ca. 1938. D.h. auch durch den Wechsel der Staatszugehörigkeit Böhmens 1918 (von der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zum neu gegründeten Staat Tschechoslowakei), änderte sich das grundlegende Verwaltungssystem und die Einteilung nicht wesentlich. Auf der Einzelebene der Bezirke gab es natürlich im Laufe der Jahrzehnte immer mal wieder Verschiebungen der Grenzen.
Ab 1938 (bis 1945) wurden die vorwiegend deutschsprachigen Gebiete Böhmens Teil des »Dritten Reichs« (Deutschland) sowie auch die entsprechenden Gebiete von Mähren und Österreich-Schlesien. Ab 1939 (bis 1945) wurden die überwiegend von Tschechen bewohnten Restgebiete der ehemaligen Tschechoslowakei zum Protektorat Böhmen und Mähren. Böhmen wurde in verschiedene Gebiete aufgeteilt und die Einteilung der Verwaltungseinheiten änderte sich.

– Politische Struktur 1938 – 1945:
Die vorwiegend deutschsprachigen Gebiete Böhmens wurden, nach dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938, im Jahre 1938 Teil des »Dritten Reichs« (Deutschland) (betraf auch entsprechende Gebiete von Mähren und Österreich-Schlesien). Mit Wirkung vom 15. April 1939 wurden Teile davon als »Reichsgau Sudetenland« in 3 Regierungsbezirke und die untergeordneten Stadt- und Landkreise eingeteilt (analog wie im deutschen Reichsgebiet). Die Regierungsbezirke Aussig und Eger waren ursprünglich böhmisches Gebiet, der Regierungsbezirk Troppau bestand aus mährisch-schlesischem Gebiet.
Weitere Teile von Böhmen, im Grenzgebiet zu Bayern liegend (Böhmerwald), wurden direkt dem »Dritten Reich« zugeordnet und wurden von 1938-1945 Teil des damaligen bayerischen Regierungsbezirks Niederbayern und Oberpfalz. Aus den böhmischen Gebieten wurden 3 Landkreise (Markt Eisenstein, Bergreichenstein, Prachatitz) gebildet und dort zugeordnet (nur bis 1945).
Weitere Teile von Böhmen, die im Grenzgebiet zum ehemaligen Österreich lagen (das von 1939-1942 als Ostmark, von 1942-1945 als Alpen-Donau-Reichsgaue bezeichnet wurde), kamen als Landkreise (Krummau an der Moldau, Kaplitz) zum Reichsgau Oberdonau und (Neubistritz, Nikolsburg) zum Reichsgau Niederdonau (der Landkreis Znaim, der auch zu diesem Reichsgau kam, gehörte vorher zu Mähren).
Weitere Teile von Böhmen, die u.a. im Landesinneren der ehemaligen Tschechoslowakei lagen sowie Mähren und Teile von Österreich-Schlesien , wurden 1939 zum Protektorat Böhmen und Mähren.

– Tschechoslowakei – Kreiseinteilung 1949 – 2000:
1948 wurden die 18 Bezirke (kraje) aus der Zeit der Tschechoslowakischen Republik wieder eingeführt. Auf dem Gebiet des heutigen Tschechiens wären dies 13. Zum 1. Januar 1961 wurden sie auf 10 Kraje reduziert (7 im heutigen Tschechien). In der Termionolgiedatenbank der EU, IATE, werden diese vorwiegend als Bezirk übersetzt. Unter diesen Bezirken folgte der okres, die den politischen Bezirken Österreich-Ungarns entsprechen. Dennoch entsprechen sie eher den deutschen Kreisen.[2] Zum 1. Januar 1961 wurde auch ihre Anzahl reduziert.

– Tschechische Republik seit 2000:
Tschechien wird seit 2000 14 selbstverwaltende Gebietseinheiten gegliedert, die sogenannten kraj. Die meisten Kraje verwenden in der deutschsprachigen Selbstdarstellung den Ausdruck Region. Diese neuen Kraje sind nicht identisch mit den alten Krajen, was schon die Anzahl vermuten lässt. Auch nannten sie sich vor 2000 Bezirke, und nicht Regionen. (Quelle: wikipedia);