03) Bundesland - Burgenland

– nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich 1867 wurde auch das später Deutsch-Westungarn genannte Gebiet der in ganz Altungarn einsetzenden Magyarisierung unterzogen: dem Versuch, die nichtmagyarischen Völker des Königreichs Ungarn, die etwa 50 % der Gesamtbevölkerung ausmachten, sukzessive zu Magyaren (Ungarn) zu machen bzw. sie zu assimlieren. Dem stand das von Woodrow Wilson am Ausgang des ersten Weltkrieges für die Völker der Donaumonarchie geforderte Selbstbestimmungsrecht der Völker gegenüber.

– als die Habsburger-Monarchie Österreich-Ungarn 1918 zerfiel, beanspruchte der neu gegründete Staat Deutschösterreich unter anderem den deutschsprachigen Teil Westungarns für sich. In dem zwischen Österreich und den Siegermächten des Ersten Weltkrieges abgeschlossenen Vertrag von St. Germain wurde das Gebiet 1919 Österreich zuerkannt; Ungarn musste sich im Vertrag von Trianon 1920 dazu verpflichten es abzutreten. Nach Errichtung der kurzlebigen Republik Lajtabánság unter Führung des Freischärlerbefehlshabers Pál Prónay im Oktober 1921 wurde das Gebiet im Folgemonat durch das österreichische Bundesheer besetzt und am 5. Dezember 1921 von Ungarn an Österreich offiziell übergeben. Die Haltung der deutschsprachigen Siedler in Westungarn zum Anschluss an Österreich war (eher) aus wirtschaftlichen Gründen uneinheitlich.

– nach heftigen Protesten Ungarns wurde für Ödenburg (Sopron), das als Hauptstadt des neuen Bundeslandes vorgesehen war, und seine Umgebung eine Volksabstimmung durchgeführt, die zum Verbleib Ödenburgs bei Ungarn führte. Bei der Volksabstimmung ergab sich im Gesamtergebnis eine eindeutige Zwei-Drittel-Mehrheit für Ungarn. Die Gemeinden um Ödenburg stimmten für Österreich (blieben aber dennoch bei Ungarn, da das Abstimmungsgebiet nur insgesamt gewertet wurde); die Bevölkerungsmehrheit in der Stadt Ödenburg stimmte für einen Verbleib bei Ungarn.

– die Aufnahme des Landes in die Republik Österreich wurde im Bundesverfassungsgesetz über die Stellung des Burgenlandes als selbständiges und gleichberechtigtes Land im Bund und über seine vorläufige Einrichtung vom 25. Jänner 1921 geregelt. Von einigen Befürwortern der Eingliederung in die Republik Österreich wurde die Landesbezeichnung Heinzenland (nach dem Hianzn-Dialekt, siehe auch die kurzlebige Republik Heinzenland) propagiert, der Vorschlag Burgenland setzte sich schließlich durch. Die Übernahme des Burgenlandes in österreichische Verwaltung erfolgte im Herbst 1921. Bis 1925 war Bad Sauerbrunn provisorischer Sitz der Landesregierung und -verwaltung; dann wurde die bis dahin relativ unbedeutende Kleinstadt Eisenstadt (ungarisch: Kismarton) zur Hauptstadt des Burgenlands bestimmt.
– im „Großdeutschen Reich“ nach dem „Anschluss“ Österreichs wurden die Städte Eisenstadt, Rust und die Bezirke Eisenstadt, Mattersburg, Neusiedl am See und Oberpullendorf per 15. Oktober 1938 dem Reichsgau Niederdonau zugeschlagen, die Bezirke Güssing, Jennersdorf und Oberwart dem Reichsgau Steiermark.

– nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Wiedererrichtung der Republik Österreich 1945 (Zweite Republik) entstand auch das Burgenland als Bundesland wieder. Bis 1955 lag es in der sowjetischen Besatzungszone, bis 1989 bestand an seiner Ostgrenze der Eiserne Vorhang (Quelle: wikipedia).